Nach Ende des Krieges wurde die Integration der Flüchtlinge und Vertriebenen von den Alliierten zur alleinigen Aufgabe der Deutschen erklärt. Eine öffentliche Debatte über eine mögliche Rückkehr in die Heimat sollte auf jeden Fall verhindert werden. Vollständige Assimilation war das Ziel. „Die Eingliederung der Flüchtlinge und Vertriebenen soll ihr organisches Aufgehen in der einheimischen Bevölkerung gewährleisten“, hieß es etwa im Gesetz Nr. 303 in Baden-Württemberg vom Februar 1947. So wurden die Heimatvertriebenen weit verstreut und in ländlichen Gebieten angesiedelt, vor allem in Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern. Bis Mitte 1948 galt in den Westzonen ein generelles Koalitionsverbot für Vertriebene.
Die erste landsmannschaftliche Gründung in den Westzonen auf dem Gebiet der späteren Bundesrepublik war die am 12. Juli 1945 in München gegründete Sudetendeutsche Hilfsstelle. Die ersten Vertriebenenorganisationen entstanden im kirchlichen Bereich als soziale Hilfsorganisationen der Gemeindemitglieder. Politisch-gesellschaftliche Vertriebenenorganisationen konnten sich erst nach der Lockerung des Koalitionsverbotes der Westalliierten bilden. Ab Ende 1948 schlossen sich Vertriebene und Flüchtlinge auf regionaler und überregionaler Ebene zusammen.
Der Impuls zur Gründung einer bundesweiten Landsmannschaft ging von Bayern aus, wo bereits 1946 in München die „Vereinigung der Schlesier” gegründet worden war, der jedoch die Lizenzierung verweigert wurde.
Ende 1948, als man den Lizenzierungszwang lockerte, wurde aus der „Vereinigung der Schlesier” der „Schlesierverband Bayern”, die Dachorganisation der inzwischen in Bayern gegründeten oder in der Gründung begriffenen Schlesiervereine. Der Schlesierverband Bayern, der sich später „Landsmannschaft Schlesien, Landesverband Bayern” nannte, war also die Spitzenvertretung der etwa 500.000 Schlesier im Freistaat Bayern.
Der „Schlesierverband Bayern” wurde Modell für den Auf- und Ausbau der meisten anderen Landesverbände. Anfang 1950 war es dann soweit, dass die Vorsitzenden der einzelnen Landesverbände zur Gründung der „Landsmannschaft Schlesien für das Bundesgebiet Deutschland und Berlin” eingeladen werden konnten. Am 26. März 1950 fand die konstituierende Sitzung im Bundesvertriebenenministerium in Bonn statt. Die dort beschlossene Satzung deckte sich im Allgemeinen mit der Satzung des Landesverbandes Bayern, nur dass nicht die Ortsgruppen, sondern die 10 Landesverbände Mitglieder des zentralen Verbandes waren.
Die Gründungsversammlung wählte Dr. Walter Rinke zum ersten Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft. Ferner beschlossen die Delegierten im Oktober 1950 ein Bundestreffen, die sogenannte Schlesische Heimatwoche, in Köln zu veranstalten, die ein neuer Höhepunkt unserer landsmannschaftlichen Arbeit werden sollte. Sie stand unter dem Leitwort „Schlesien meldet sich zu Wort” und wurde von mehr als 150.000 Landsleuten besucht.