Unter böhmischer Krone 1335–1526
Ende des 13 Jahrhunderts bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts erfolgte die Loslösung der schlesischen Herzogtümer von Polen und die Unterstellung unter die Lehnsherrschaft des Königs von Böhmen. Bereits 1289 hatte Kasimir II. von Cosel-Beuthen die Lehnshoheit Böhmens anerkannt, andere Oppelner Fürsten waren 1292 seinem Beispiel gefolgt. 1327 unterstellten sich die 17 schlesischen Teilherzogtümer endgültig unter die seit 1311 im Besitz des Hauses Luxemburg befindliche Krone Böhmens.
Die Herzöge der Oppelner Länder und von Breslau (1327), von Liegnitz, Brieg, OeIs, Sagan und Steinau (1329) begaben sich freiwillig unter die Lehnshoheit von Johann von Luxemburg, auch Johann von Böhmen genannt. Johann war von 1311 bis 1346 König von Böhmen, Markgraf von Mähren, Graf von Luxemburg und Titularkönig von Polen von 1311 bis 1335. Er galt als die Verkörperung des Ritterideals seiner Zeit und war ein berühmter Turnierheld.
Unter Druck erreichte König Johann die Huldigung des Herzogs von Glogau 1331 und von Münsterberg 1336. 1342 einigte sich auch der Bischof von Breslau mit dem böhmischen Herrscher und huldigte ihm für das Bistumsland. Zuletzt kam Schweidnitz-Jauer 1386 unter böhmische Hoheit.
Im Vertrag von Trentschin (1335) gab der polnische König Kazimir der Große alle Ansprüche Polens auf die schlesischen Territorien „auf ewige Zeiten“ auf. Mit dem Vertrag wurde die politische Trennung Schlesiens von Polen festgelegt. Der Vertrag wurde 1339 in Krakau ratifiziert. Kazimirs Nachfolger Ludwig I. bestätigte 1372 in seiner Eigenschaft als König von Polen die Trentschiner Verzichtserklärung in vollem Umfang. Die mit dem Vertrag festgelegten schlesisch-polnischen Grenzen blieben weitgehend bis 1945 bestehen.
Zwischen 1331 und 1675 fielen sämtliche schlesischen Teilherzogtümer durch Heimfall an die böhmische Krone. Als direkter böhmischer Kronbesitz wurden sie als Erbfürstentümer bezeichnet. Obwohl Böhmen zum Heiligen Römischen Reich deutscher Nation gehörte, wurden die schlesischen Herzöge nicht Reichsfürsten, sie waren nur Böhmen untertan.
Im 14. und frühen 15. Jahrhundert konnte sich Schlesien in jeder Hinsicht ungestört weiterentwickeln. Anfang des 15. Jahrhunderts entstanden die Begriffe Ober- und Niederschlesien. Oberschlesien umfasste das Gebiet des Herzogtums Oppeln mit seinen Teilherzogtümern sowie das přemyslidische (Troppau)-Ratibor. Das westlicher liegende Niederschlesien umfasste entsprechend die Fürstentümer des ungeteilten Herzogtums Schlesien einschließlich des geistlichen Fürstentums Neisse.
Die gegen Katholiken und Deutsche gerichteten Hussitenkriege trafen Schlesien als katholisch und deutsch geprägtes Nebenland Böhmens besonders hart. Menschen- und Siedlungsverluste, wirtschaftlicher Niedergang und eine von den Hussiten ausgelöste Slawisierungswelle waren die Folge. Die Situation verbesserte sich erst 1469, als der ungarische König Matthias Corvinus Mähren, Schlesien und die Lausitz eroberte und im Frieden von Olmütz 1479 in seinem Besitz bestätigt wurde. Matthias setzte einen allgemeinen Landfrieden durch und reorganisierte und zentralisierte die Landesverwaltung. Er schuf das Amt eines königlichen Oberlandeshauptmannes, das in der Regel der Breslauer Bischof innehatte, und Fürstentage als bleibende Einrichtung.
Nach Corvinus’ Tod 1490 wurde Schlesien wieder ein Lehen des Königs von Böhmen, Ladislaus II. aus der Dynastie der Jagiellonen. In der Zwischenzeit fielen die Grenzherzogtümer Auschwitz 1457 und Zator 1494 an Polen, Sagan 1472 an die Wettiner und Crossen gelangte 1482 an Brandenburg. Andererseits kamen die Söhne des ehemaligen böhmischen Königs Georg von Podiebrad, die zu Grafen von Glatz erhoben wurden, in den Besitz der schlesischen Herzogtümer Münsterberg, Oels und Troppau.